FAQ

Welche Texte können auf dem Blog veröffentlicht werden?

Unser Blog richtet sich an alle Interessierte des Umweltrechts. Willkommen sind Texte, die das allgemeine Umweltrecht, das besondere Umweltrecht sowie Randgebiete des Umweltrechts betreffen. Da das Umweltrecht von Interdisziplinarität geprägt ist, freuen wir uns auch über Beiträge, die auf wesentliche naturwissenschaftliche und technische Aspekte eingehen.

Gerne nehmen wir auch Hinweise zu umweltrechtlichen Tagungen, Calls for Papers, Seminaren etc. entgegen, die geeignet sind, in unserer Infobox zu erscheinen.

Welche Formalien sollte der Text einhalten?

Der Text sollte mit einer kurzen, prägnanten Überschrift versehen werden, unter der euer Name erscheint. Achtet darüber hinaus auf eine verständliche Sprache und vermeidet verschachtelte Sätze.

Im Dokument können drei „Tags“ angegeben werden (siehe dazu bei „Tags“).

umweltimrecht.blog steht für eine gute wissenschaftliche Praxis, die wir bei allen eingeschickten Texten voraussetzen. Wir ermutigen euch daher, die Blogbeiträge so zu schreiben, wie ihr es auch für andere wissenschaftliche Veröffentlichungen tun würdet. Allerdings solltet ihr – wie das für einen Blog üblich ist – von Fußnoten absehen und Belege/Referenzen stattdessen in Klammern setzen oder in Form von Links anführen (cmd+k).

Wie lang darf der Text sein?

Blogbeiträge sollten nicht mehr als 1500 Wörter umfassen. Zu lange Texte werden mit der Bitte um Kürzung zurückgeschickt.

Was enthält das Autor:innenprofil?

Das Autor:innenprofil umfasst den Namen – ggf. mit akademischem Grad – und die berufliche Position. Wir bitten euch, dem Dokument zudem eine Beschreibung eurer Person in 1 bis 2 Sätzen beizufügen. Falls ihr mögt, könnt ihr uns auch gern ein Portraitfoto (s/w) einreichen, das mit eurem Beitrag veröffentlicht wird.

Was sind „Tags“?

Eurem Beitrag werden „Tags“, also bestimmte Schlagwörter, zugewiesen. Sie umreißen den inhaltlichen Schwerpunkt eines Texts in aller Kürze und zeigen beispielsweise an, welches Einzelsachgebiet des Umweltrechts behandelt wird. Gerne können bezogen auf die eigenen Texte auch eigene Vorschläge gemacht werden. Dazu sollten die Schlagworte im Text durch gelbe Hervorhebungen gekennzeichnet werden. Diese können von der Redaktion übernommen werden, müssen es aber nicht.

Gibt es eine Frist für das Einreichen von Beiträgen?

Nein, es gibt keine Frist. Dennoch kann der Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Beitrages entscheidend für die Leser:innen sein. Ist ein Thema gerade aktuell oder Streitgegenstand kontroverser Debatten, empfiehlt es sich, den entsprechenden Beitrag dann einzuschicken, wenn die Nachfrage nach eurer Expertise am höchsten ist.

Wann wird mein Beitrag veröffentlicht?

Als Online-Medium können wir grundsätzlich rund um die Uhr publizieren und sind deshalb bemüht, Beiträge zeitnah zu veröffentlichen.

Was passiert mit meinem Beitrag nach Einreichung?

Die eingeschickten Beiträge werden vor ihrer Veröffentlichung mit Blick auf ihre inhaltliche Qualität und Blogtauglichkeit überprüft. Sofern erforderlich, nehmen wir auch kleine Schönheitskorrekturen vor. Nach einer Korrektur oder Änderung des Textes schicken wir euch die Texte zur Abnahme nochmals zu. Erst dann werden sie veröffentlicht. Bevor wir Beiträge ablehnen, unterbreiten wir ggf. Verbesserungsvorschläge und geben Anregungen.

Kann ich meine Beiträge auch woanders veröffentlichen?

Ihr seid frei darin, eure umweltrechtlichen Beiträge auch auf anderen Plattformen zu veröffentlichen. Stellt aber bitte sicher, dass diese Beiträge mit einer Referenz und einem Link zum Original-Post auf umweltimrecht.blog versehen sind.

Ist eine Veröffentlichung kostenpflichtig?

Nein, mit einer Veröffentlichung sind keine Kosten verbunden.

Wo reiche ich meinen Beitrag ein?

Sendet eure Texte, Beiträge, Kommentare, Artikel bitte an info@umweltimrecht.blog.